Der Elternbeitrag der Kinderkrippe "Stebbslt" beträgt in allen Gruppen monatlich:
Vormittagsgruppe: bis 12:30
Nachmittagsgruppe: ab 11:30 Uhr mit Mittagstisch
ab 12:15 Uhr ohne Mittagstisch
2 halbe Tage |
3 halbe Tage |
4 halbe Tage |
5 halbe Tage |
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€ 92,00 | € 128,00 | € 159,00 | €192,00 | ohne Mittagstisch |
€ 119,30 | € 168,90 | € 213,00 | € 260,20 | mit Mittagstisch |
Vormittags- oder Nachmittagsgruppe inkl. Windeln u. Feuchttücher
2 halbe Tage |
3 halbe Tage |
4 halbe Tage |
5 halbe Tage |
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€ 99,80 | € 139,70 | € 174,60 | € 211,50 | ohne Mittagstisch |
€ 127,00 | € 180,60 | € 228,60 | € 279,70 | mit Mittagstisch |
Vormittagsgruppe bis 14:00 Uhr
2 Tage |
3 Tage |
4 Tage |
5 Tage |
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€ 134,00 | € 190,00 | € 242,00 |
€293,50 |
mit Mittagstisch |
Vormittagsgruppe bis 14:00 Uhr inkl. Windeln und Feuchttücher
2 Tage |
3 Tage |
4 Tage |
5 Tage |
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€ 141,80 |
€ 201,70 | € 257,60 | € 313,00 | mit Mittagstisch |
Ganztagsgruppe bie 17:00 Uhr
2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | zzg. FR bis 12:30 | zzg. FR bis 14:00 |
€ 183,50 | € 242,00 | € 295,00 | € 351,20 | € 360,00 |
Ganztagsgruppe bis 17:00 Uhr inkl. Windeln und Feuchttücher
2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | zzg. FR bis 12:30 | zzg. FR bis 14:00 |
€ 199,00 | € 265,00 | € 326,20 | € 376,50 | € 384,80 |
Selber mit zu bringen ist die Vormittagsjause.
Um die Aufrechterhaltung unserer Einrichtung sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Elternbeiträge pünktlich bezahlt werden.
- Der monatliche Elternbeitrag ist ab Betreuungsbeginn mit einem Dauerauftrag im Voraus zu entrichten. Die Zahlungsfrist endet mit 30. des Vormonats.
- Für Geschwisterkinder gibt es eine 5%ige Ermäßigung.
- Zusätzlich zum Elternbeitrag wird ein jährlicher Bastelbeitrag von € 40,00 verrechnet, die Porfoliomappe kostete jährlich € 20,00
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 20,00.
- Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann der dadurch frei werdende Platz ab nächstem Monatsbeginn an ein anderes Kind vergeben werden.
- Elternbeiträge werden auch bei Fernbleiben des Kindes (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, Weihnachtsferien, gesetzliche Feiertage) verrechnet.
- Wird ein Betreuungstag verschoben, muss ein zusätzlicher Betreuungstag verrechnet werden. Gemeldete Betreuungstage können nur mit vorheriger Absprache geändert werden.
- Bei 14tägigem unbenachrichtigtem Fernbleiben wird der Betreuungsplatz an ein anderes Kind vergeben.