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Kosten und Elternbeiträge

Der Elternbeitrag der Kinderkrippe „Stebbslt“ beträgt in allen Gruppen monatlich:

 

Vormittagsgruppe: bis 12:30

Nachmittagsgruppe: ab 11:30 Uhr mit Mittagstisch

ab 12:15 Uhr ohne Mittagstisch

 2 halbe Tage 3 halbe Tage 4 halbe Tage 5 halbe Tage
 €  104,00 € 146,00 € 179,00 € 212,00 ohne Mittagstisch
 € 138,50 € 198,00 € 248,00 € 299,00 mit Mittagstisch

Vormittags- oder Nachmittagsgruppe inkl. Windeln u. Feuchttücher

 2 halbe Tage 3 halbe Tage 4 halbe Tage 5 halbe Tage
 € 115,30 € 163,00 € 201,50 € 240,00 ohne Mittagstisch
 € 150,00 € 215,00 € 271,00 € 327,00 mit Mittagstisch

 

Vormittagsgruppe bis 14:00 Uhr

 2  Tage 3 Tage 4  Tage 5 Tage
 € 160,00 € 220,50 € 285,00 €341,00 mit Mittagstisch

Vormittagsgruppe bis 14:00 Uhr inkl. Windeln und Feuchttücher

 2  Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage
 € 177,50 € 246,50 € 320,00 € 384,50 mit Mittagstisch

Ganztagsgruppe bis 17:00 Uhr

 2  Tage 3 Tage 4 Tage zzg. FR bis 12:30 zzg. FR bis 14:00
 € 205,90 € 273,10 € 339,30         € 398,60          € 408,90

Ganztagsgruppe bis 17:00 Uhr inkl. Windeln und Feuchttücher

 2  Tage 3 Tage 4 Tage zzg. FR bis 12:30 zzg. FR bis 14:00
 € 227,50 € 305,50 € 382,50 € 447,50 € 461,00

 

 

Selber mit zu bringen ist die Vormittagsjause.

 

Um die Aufrechterhaltung unserer Einrichtung sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Elternbeiträge pünktlich bezahlt werden.

– Der monatliche Elternbeitrag ist ab Betreuungsbeginn mit einem Dauerauftrag am Anfang jedes Monats zu entrichten. Die Zahlungsfrist endet mit 10. des Aktuellen Monats.

– Für Geschwisterkinder gibt es eine 5%ige Ermäßigung.

– Zusätzlich zum Elternbeitrag wird ein jährlicher Bastelbeitrag von € 45,00 verrechnet, die Porfoliomappe kostete jährlich € 25,00

– Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 20,00.

– Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann der dadurch frei werdende Platz ab nächstem Monatsbeginn an ein anderes Kind vergeben werden.

– Elternbeiträge werden auch bei Fernbleiben des Kindes (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, Weihnachtsferien, gesetzliche Feiertage) verrechnet.

– Wird ein Betreuungstag verschoben, muss ein zusätzlicher Betreuungstag verrechnet werden. Gemeldete Betreuungstage können nur mit vorheriger Absprache geändert werden.

– Bei 14tägigem unbenachrichtigtem Fernbleiben wird der Betreuungsplatz an ein anderes Kind vergeben.