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Kosten und Elternbeiträge

Der Elternbeitrag der Kinderkrippe „Stebbslt“ beträgt in allen Gruppen monatlich:

 

Vormittagsgruppe: bis 12:30 

Nachmittagsgruppe: ab 11:30 Uhr mit Mittagstisch

                              ab 12:15 Uhr ohne Mittagstisch

 2 halbe Tage

3 halbe Tage

4 halbe Tage

5 halbe Tage

 

 €  95,00 € 133,00 € 163,00 € 192,00 ohne Mittagstisch
 € 129,64 € 184,96 € 232,28 € 278,60 mit Mittagstisch

Vormittags- oder Nachmittagsgruppe inkl. Windeln u. Feuchttücher

 2 halbe Tage

3 halbe Tage

4 halbe Tage

5 halbe Tage

 

 € 106,26 € 149,89 € 185,52 € 220,15 ohne Mittagstisch
 € 140,90 € 201,85 € 254,80 € 306,75 mit Mittagstisch

 

Vormittagsgruppe bis 14:00 Uhr

 2  Tage

3 Tage

4  Tage

5 Tage

 

 € 145,10 € 201,10 € 260,15

€312,00

mit Mittagstisch

Vormittagsgruppe bis 14:00 Uhr inkl. Windeln und Feuchttücher

 2  Tage

3 Tage

4 Tage

5 Tage

 

 € 162,42

€ 227,08 € 294,79 € 355,30 mit Mittagstisch

Ganztagsgruppe bie 17:00 Uhr

 2  Tage 3 Tage 4 Tage zzg. FR bis 12:30 zzg. FR bis 14:00
 € 191,06 € 253,09 € 3014,12         € 369,66          € 378,46

Ganztagsgruppe bis 17:00 Uhr inkl. Windeln und Feuchttücher

 2  Tage 3 Tage 4 Tage zzg. FR bis 12:30 zzg. FR bis 14:00
 € 212,71 € 285,57 € 357,42 € 397,81 € 421,76

 

 

Selber mit zu bringen ist die Vormittagsjause.

 

Um die Aufrechterhaltung unserer Einrichtung sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Elternbeiträge pünktlich bezahlt werden. 

– Der monatliche Elternbeitrag ist ab Betreuungsbeginn mit einem Dauerauftrag am Anfang jedes Monats zu entrichten. Die Zahlungsfrist endet mit 10. des Aktuellen Monats.

– Für Geschwisterkinder gibt es eine 5%ige Ermäßigung.

– Zusätzlich zum Elternbeitrag wird ein jährlicher Bastelbeitrag von € 45,00 verrechnet, die Porfoliomappe kostete jährlich € 25,00

– Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 20,00.

– Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann der dadurch frei werdende Platz ab nächstem Monatsbeginn an ein anderes Kind vergeben werden. 

– Elternbeiträge werden auch bei Fernbleiben des Kindes (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, Weihnachtsferien, gesetzliche Feiertage) verrechnet.

– Wird ein Betreuungstag verschoben, muss ein zusätzlicher Betreuungstag verrechnet werden. Gemeldete Betreuungstage können nur mit vorheriger Absprache geändert werden. 

– Bei 14tägigem unbenachrichtigtem Fernbleiben wird der Betreuungsplatz an ein anderes Kind vergeben.