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Kosten und Elternbeiträge

Der Elternbeitrag der Kinderkrippe „Stebbslt“ beträgt in allen Gruppen monatlich:

 

Vormittagsgruppe: bis 12:30

Nachmittagsgruppe: ab 11:30 Uhr mit Mittagstisch

ab 12:15 Uhr ohne Mittagstisch

 2 halbe Tage 3 halbe Tage 4 halbe Tage 5 halbe Tage
 €  99,00 € 139,00 € 171,00 € 202,00 ohne Mittagstisch
 € 133,64 € 190,96 € 240,28 € 288,60 mit Mittagstisch

Vormittags- oder Nachmittagsgruppe inkl. Windeln u. Feuchttücher

 2 halbe Tage 3 halbe Tage 4 halbe Tage 5 halbe Tage
 € 110,26 € 155,89 € 193,52 € 230,15 ohne Mittagstisch
 € 144,90 € 207,85 € 262,80 € 316,75 mit Mittagstisch

 

Vormittagsgruppe bis 14:00 Uhr

 2  Tage 3 Tage 4  Tage 5 Tage
 € 152,10 € 210,10 € 271,15 €325,00 mit Mittagstisch

Vormittagsgruppe bis 14:00 Uhr inkl. Windeln und Feuchttücher

 2  Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage
 € 169,42 € 236,08 € 305,79 € 368,30 mit Mittagstisch

Ganztagsgruppe bis 17:00 Uhr

 2  Tage 3 Tage 4 Tage zzg. FR bis 12:30 zzg. FR bis 14:00
 € 196,06 € 260,09 € 323,12         € 379,66          € 389,46

Ganztagsgruppe bis 17:00 Uhr inkl. Windeln und Feuchttücher

 2  Tage 3 Tage 4 Tage zzg. FR bis 12:30 zzg. FR bis 14:00
 € 217,71 € 292,57 € 366,42 € 428,59 € 441,42

 

 

Selber mit zu bringen ist die Vormittagsjause.

 

Um die Aufrechterhaltung unserer Einrichtung sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Elternbeiträge pünktlich bezahlt werden.

– Der monatliche Elternbeitrag ist ab Betreuungsbeginn mit einem Dauerauftrag am Anfang jedes Monats zu entrichten. Die Zahlungsfrist endet mit 10. des Aktuellen Monats.

– Für Geschwisterkinder gibt es eine 5%ige Ermäßigung.

– Zusätzlich zum Elternbeitrag wird ein jährlicher Bastelbeitrag von € 45,00 verrechnet, die Porfoliomappe kostete jährlich € 25,00

– Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 20,00.

– Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann der dadurch frei werdende Platz ab nächstem Monatsbeginn an ein anderes Kind vergeben werden.

– Elternbeiträge werden auch bei Fernbleiben des Kindes (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, Weihnachtsferien, gesetzliche Feiertage) verrechnet.

– Wird ein Betreuungstag verschoben, muss ein zusätzlicher Betreuungstag verrechnet werden. Gemeldete Betreuungstage können nur mit vorheriger Absprache geändert werden.

– Bei 14tägigem unbenachrichtigtem Fernbleiben wird der Betreuungsplatz an ein anderes Kind vergeben.